Historie

Gewollte Gemeinschaft von Bürgern unterschiedlicher Herkunft

Die Historie

Die Schweiz ging aus den sogenannten Urkantonen hervor. Ältestes Dokument ist der Bundesbrief von 1291. Anerkennung als „Staat“ erlangte die Schweiz im Westfälischen Frieden von 1648.

Doch derartige Vorgaben zählen in der Schweiz wenig. Die rund 8,7 Millionen Bürger der Schweiz, darunter mehr als zwei Millionen Ausländer (rund 25 %) ohne Schweizer Bürgerrecht, sehen sich als Willensnation. Hierunter versteht man die bewusst gewollte Gemeinschaft ansässiger Bürger unterschiedlicher ethnischer Herkunft, deren Lebensstil durch entsprechenden Bürgerwillen und eben nicht durch staatliche Vorgaben geprägt ist.

Die Folge ist ein starkes Zusammengehörigkeits-gefühl. Bürgerbescheide spielen in der Schweiz eine deutlich wichtigere Rolle als in vielen anderen europäischen Ländern. Einige Menschen beschreiben die Schweizer Denkweise als urdemokratisch. In jedem Fall geht von der Schweiz eine große Anziehungskraft aus.

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